top of page

AGB
Termin Vereinbarung / Absage
Bei einer Terminabsprache mit mir kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande.
Dies bedeutet, dass diese Dienstleistung auch zu vergüten ist, wenn Sie aufgrund deiner Terminabsage oder deines Nichterscheinens von mir nicht erbracht werden kann.
Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.
Ich behalte mir vor, Vorkasse in Höhe von 100 % zu verlangen.
Solltest Du nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen oder rechtzeitig absagen, ist eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB des Gesamtpreises fällig.
bottom of page